Jürgen Lech,
staatlich
geprüfter Techniker, Fach-planer für Dächer und Abdichtungen,
Essen |
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Die
Abdichtung von Bauwerken – hier vorrangig von erdberührten
Bauteilen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen
(KMB) – ist seit vielen Jahren gängige Praxis. Dieser
hohe Anwendungsgrad hat nach meiner baupraktischen Erfahrung
vorrangig damit zu tun, dass es sich dabei bislang um
eine "Billigabdichtungslösung" handelte.
Die Ausführung erfolgte vielfach von wenig qualifizierten
Bauhelfern mit entsprechend negativen Ergebnissen. Die
Schadenshäufigkeit bei diesen Abdichtungen war -
und ist immer noch - ein Diskussionsthema, ein Aufgabenfeld
für Sachverständige.
Seit August 2000 entspricht nun auch diese Art der Abdichtung
(mit KMB) den anerkannten Regeln der Technik (a.R.T.),
hier der DIN 18195 "Bauwerksabdichtung". Die
Aufnahme dieser Abdichtungsvariante neben den bewährten
Abdichtungsmethoden (Abdichtung mit Bitumen und Kunststoffbahnen)
in der DIN 18195 sichert aber noch nicht den Erfolg.
Dass man aus früheren Fehlern gelernt hat, die vielfach
auf eine mangelhafte Verarbeitung, wie auch auf den Einsatz
nicht geeigneter Systeme zurückzuführen sind,
hat man bei der Neufassung der DIN 18195 bewiesen. So
wird im Teil 6 der DIN 18195 (mässige Beanspruchung)
: "Abdichtung gegen von aussen drückendes Wasser
und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung",
ausführlicher als bei anderen Dichtungssystemen die
Bemessungen, die Ausführung und die Dokumentation
geregelt. Es werden erstmalig auch Angaben zur Vorbereitung
des Untergrundes, der Ausführung, der Zusammensetzung
und Dimensionierung des Abdichtungssystems mit KMB-Materialien
gemacht.
Die Unterteilung des Teil 6, der DIN 18195 in die Lastfälle
C "stauendes Sickerwasser" und D "von aussen
drückendes Wasser", (eine Abdichtung mit KMB-Dichtungssystemen
darf nur im Lastfall C erfolgen) birgt ein Gefahrenpotential
für Irrtümer in sich.
Zum einen scheint diese Unterteilung in Planer- und Handwerkerkreisen
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noch zu wenig bekannt. Zum anderen ist, wie Dr. Braun
– Sachverständiger und Obmann des Normenausschusses
der DIN 18195, bei den Aachener Bausachverständigentagen
äusserte und diese Meinung teile ich, in allen erdberührten,
wasserbelasteten, vertikalen Bereichen, wenn auch nur
zeitweise, mit einem hydrostatischen Wasserdruck zu rechnen.
Das hiesse, das alle diese Bereiche gemäss der DIN
18195, Teil 6 ausgeführt werden müssten, was
in den a.R.T. der DIN 18195 so nicht vorgesehen ist.
Ob
diese Vorgaben zukünftig ausreichend berücksichtigt
werden, wird sich zeigen. Der Ausführende ist im
Schadensfall vielfach der Dumme, denn gemäss § 633
BGB – Werksvertragsrecht – schuldet der Auftragnehmer
dem Auftraggeber ein funktionierendes Gewerk, eine funktionierende
Abdichtung.
Abdichtung mit KMB-Materialien im dichtungstechnisch,
hochbelasteten Bereich der DIN 18195, Teil 6 (Lastfall
C) entsprechen nur dann den a.R.T., wenn diese für
diese Art der Abdichtung geeignet, geprüft, das abzudichtende
Bauteil dafür geeignet, das System fachgerecht von
einem qualifizierten Verarbeiter aufgebracht und dauerhaft
funktionsfähig ist.
Hier liegt ein hohes Mass an Verantwortung beim Planer
der Abdichtung, beim Verarbeiter und schliesslich beim
Bauleiter, der die fachgerechte Ausführung protokollieren
muss. Unbestritten ist es möglich funktionsgerechte
Abdichtungen mit KMB-Materialien in erdberührten
Bereichen zu erstellen. Ob es sich dabei unter Berücksichtigung
der DIN 18195 im Vergleich zu anderen bewährten Abdichtungsmethoden
um eine wirtschaftliche Art der Abdichtung handelt, das
wird sich in den nächsten Jahren herausstellen.
Dabei ist es sicherlich der falsche Weg die Verantwortung
für die Be-stimmung des Lastfalls, die Art der Ausführung,
die Systemauswahl sowie auch die Ausführung selbst
dem nicht mit dieser Art der Abdichtung bereits vielfach
vertrautem Abdichter/ Dach-decker zu überlassen.
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