Privatgutachten:
Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden.
* Privatpersonen
* juristische Personen
* Firmen
* Versicherungen
* Verwaltungen
* Organisationen
* Verbände und vergleichbare Einrichtungen
Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es einen Sachverständigen bedarf, einen Sachverständigen zu beauftragen.
Nachstehend
ein interessanter Artikel der verdeutlicht, wie wichtig es sein kann, ein eigenes
privat-rechtliches
Gutachten einzuholen.