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die richtige
Lösung
 
BAUWERKSABDICHTUNG

Begehbare
Abdichtung

Erdberührte
Abdichtung

Befahrene
Abdichtung

Sonstige
Abdichtung

Unter Bauwerksabdichtung versteht man im wesentlichen die Abdichtung von freibewitterten, feuchtebelasteten, vorrangig genutzten und/oder erdberührten Bauwerksteilen. Dazu gehören:
  1. Unmittelbar, spritzwasserbelastete Fussboden- und Wandflächen in Nassräumen
  2. Dachterrassen
  3. Intensivbegrünte Dachflächen (bis zu einer Wasseranstauhöhe von 100 mm) – mässig beansprucht
  4. Durch Brauch- oder Reinigungswasser stark beanspruchte Fussboden- und Wandflächen in Nassräumen (Umgänge in Schwimmbädern, öffentlichen Duschen, gewerblichen Küchen u.a. gewerbliche Nutzungen)
  5. Abdichtungen auf Terrassen, Balkonen, Vordächern u.a.
  6. Begrünte Dachflächen mit einer Wasseranstauhöhe > 100 mm (hoch beansprucht)
  7. Bauwerksteile im erdberührten Bereich, wie z.B. Bodenplatte, aufgehende Wände im erdberührten Bereich etc.
  8. Regelmässig begangene, genutzte Dachflächen und Teile derselben
  9. Befahrene Abdichtungsflächen, wie z.B. Parkdecks, Brücken etc.

Zu beachtende Normen und Regelwerke sind hier die DIN 18195 - Bauwerksabdichtung, die Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen, Herstellerrichtlinien u.a.m.

Die DIN 18195 in den Teilen 1-10 unterscheidet mässig und hochbeanspruchte Abdichtungsflächen, deren Abdichtungsart, deren Abdichtungsstoffe je nach zu erwartender Belastung sowie Einordnung nach DIN 18195 durchaus unterschiedlich sein können.
Geregelt werden hier auch die Anforderungen an Detaillösungen, wie z.B. An- und Abschlussdetails, die Ausbildung von Durchbrüchen u.a.m.

Die alleinige Kenntnis der Norm und deren Inhalt reicht aber - so zeigt sich an vielen Objekten - für die funktionsgerechte und dauerhafte Ausbildung solcher Abdichtungsaufgaben nicht aus. Ausserdem werden vielfach die Belastungen, die sich durch die Nutzung, durch die Lage des Bauteils entstehen können unterschätzt.

Sicherlich sind auch Ihnen Abdichtungsflächen im erdberührten (Keller) Bereich, an Balkonen, an befahrenen Flächen bekannt, die sichtbar ihre Aufgabe z.T. oder gänzlich nicht erfüllen. Die Ursachen dafür sind vielfältig, reichen von einer nicht ausreichenden Detaillösung, so z.B. einer mangelnden Anschlusshöhe an Terrassentüren, dem Unterschätzen des Wasseranfalls, des Wasseranstaus auf Vordachflächen, einer unterschätzten Bauwerkssetzung, den Spannungen, wie sie z.B. an An- und Abschlüssen, an Bauwerksfugen durch Gebäudesetzung, durch das Befahren der Flächen entstehen können, bis hin zum Fehlen einer Horizontalsperre, z.B. an aufgehenden Wänden und/oder dem Einsatz eines für den jeweilig vorhandenen Aufgabenbereich nicht geeigneten Systems.


Mir sind persönlich aber auch Fälle bekannt, in denen fehlende Schutzmassnahmen z.B. an
Tiefgaragenoberflächen, die z.T. als befahr-, begeh- oder begrünte Oberflächen vollständig fehlten, durch ein Umgraben der begrünten Fläche die Abdichtung teilweise oder vollkommen zerstört wurde.

Eine ganz normale Tiefgarageninnenansicht


Besonders bei solch genutzten Flächen an denen die Abdichtung nicht einsehbar ist, bedarf es einer genauen Grundlagenforschung, welcher Art das vorhandene System ist, welche Detaillösung ausgeführt bzw. nicht ausgeführt wurde - hier sind eine Vielzahl von Fehlern, angefangen von einer nicht bzw. nicht ausreichenden verschweissten Abdichtungsbahn, bis hin zu einer mangelhaft einem Wasseranstau und somit zu einer erhöhten Belastung der Abdichtungsfläche, für die diese ggf. nicht ausgerichtet ist, führen kann.
Die Schadensbilder sind durchaus vergleichbar und reichen vom vielfach an den Bauwerksfugen, den Fugen der eingesetzten Betonfertigteile, partiell abtropfendem Wasser - bis hin zu einer Minderung der Tragfähigkeit des Bauteils, z.B. durch eine über Jahre fortgeführte Schädigung der Bewehrung, des Betons, was an einem Objekt unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Faktoren zum Abriss der Rampen eines höherliegenden Parkdecks geführt hat. Es sind mir aber auch Fälle bekannt, bei denen es wirtschaftlicher war, eine gesamte Tiefgarage inkl. der Zufahrten mit Erde zu bedecken, die Innenräume zu verfüllen u.ä.m.


 


Schädigungen an Balkonen/Loggien/Terrassen sind ebenfalls vielfältig. Besonders bei "älteren" Flächen wurden Abdichtungssysteme mit Detaillösungen eingesetzt, deren Funktionsfähigkeit zeitlich begrenzt waren und sind.
Hier reicht nach meiner Erfahrung die Art der Abdichtung von einem wasserabweisenden Oberflächenbelag aus Fliesen, einer spachtelbaren Dichtungsmasse - bis hin zur mehrlagigen bituminösen Abdichtung.
Besonders bei grossflächigen, freibewitterten Abdichtungsflächen mit einem oberseitigen Estrichbelag, ohne eine flächige Unterteilung mittels Dehnungs-/Arbeitsfugen, treten nach einigen Jahren - bedingt durch Oberflächenspannungen im Estrich - Risse in demselben auf, welche zum Einen zu einem Auswaschen der Bindemittel aus dem Estrich und einer sich daraus resultierenden Versinterung der Abläufe, mit einer Minderung des Entwässerungsquerschnittes - bis hin zu einer nicht erfolgten Entwässerung der Flächen, über eine Korrosion bis hin zur Zerstörung der angrenzenden, für die Abdichtung relevanten Zinkblechkantung reicht.

Vielfach werden diese Abdichtungsflächen, entgegen der anerkannten Regeln der Technik, wie der Flachdachrichtlinien sowie der DIN 1986, nur über einen Ablauf ohne einen Notüberlauf entwässert.
Im Falle einer Funktionseinschränkung,
wie vor beschrieben - siehe Versinterung - bei einem Verstopfen des Rohres u.ä.m., kann es hier zu einem Rückstau kommen, was an mir bekannten Objekten zum Eindringen von Wasser über die meist zu gering bemessenen An- und Abschlüsse, wie z.B. an den Terrassentüren führte. Die Schäden können Sie sich sicherlich vorstellen.

Schimmel- und Schwärzepilzbildung unter einer Loggia nach einem Wasseranstau


Ein anderer Fehler, wie er bei einer Untersuchung der Terrassen an einem terrassenförmig, angeordneten Gebäude im Süden Deutschlands vorgefunden wurde, ist die Entwässerung von angrenzenden Dachflächen und/oder die kettenartige Entwässerung der oberen, auf die darauf folgenden unteren Terrassen, wobei die Entwässerungskapazität der vorhandenen Abläufe dafür nicht ausreichte, es zu einem bereits beschriebenen Wasserrückstau mit den bereits beschriebenen Folgen kam.

Abdichtung im erdberührten Bereich

Da sich das Wohnverhalten in den vergangenen 20 Jahren massgeblich geändert hat, Räume, die sich unterhalb der an das Bauwerk angrenzenden Geländeoberfläche befinden nicht mehr als untergeordnete Räume, wie z.B. als untergeordnete Lagerräume, sondern vielfach als Wohnräume oder als Nutzräume mit erhöhtem Anspruch an eine gleichbleibende Raumfeuchte ggf. beheizt genutzt werden, sollte auch die Art, die Dimensionierung des Schutzes dieser Bauwerksteile dem angepasst werden.

Dass dies nicht immer der Fall war, liegt sicherlich daran, dass einige anerkannte Regeln der Technik in diesem Bereich, wie der DIN 18195, die in den Jahren 2000 bis 2004 letztmalig geändert wurden, diesem Anspruch, in der vorherigen Fassung bedingt durch ihre lange Laufzeit, nicht mehr gerecht werden konnten.
Lange Zeit wurden in diesem Bereich Abdichtungssysteme eingesetzt, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprachen. Bedingt durch eine bis dahin nicht ausreichend vorgegebene, nicht geregelte Art der Verarbeitung, der Schichtstärken und -anzahl, des Auftrages, etc. waren in den derart abgedichteten Bereichen in einem überdurchschnittlichen hohen Mass (siehe Bauschadensberichte der Bundesregierung) Schäden aufgetreten.

Hinzu kommt, dass diese Abdichtungsflächen nach dem Verfüllen der Baugrube nicht mehr einsehbar, von daher nur schlecht kontrollierbar sind.
Aber auch das Verfüllen der Baugrube führte, u.U. durch fehlende Schutzmassnahmen, der Art des Verfüllmaterials (z.B. Bauschutt) wie auch der Tatsache, dass dieses Verfüllmaterial nicht ausreichend dränfähig (wasserableitend) ist, zu einer Schädigung bzw. zu einem erhöhten hydrostatischen Druck an der Abdichtungsfläche durch anstauendes Wasser.

"Billig ist oft teurer, da auf Dauer nicht funktionsfähig"

Die Investitionen für erforderliche Instandsetzungsmassnahmen, welche die Funktion dauerhaft herstellen, sind um ein mehrfaches höher als die, die zum Zeitpunkt der Bauwerkserstellung für ein dauerhaft, funktionierendes System aufzuwenden gewesen wären.
Hinzu kommen die Kosten für eine Nutzungseinschränkung, für die Begutachtung, die Planung der Instandsetzung, Teuerungszuschläge und ggf. einen langwierigen Prozess.


Erneuerung einer Bauwerksabdichtung

 

vertikal
 
horizontal

 


Der Verweis auf anerkannte Regeln der Technik, Normen, Fachregeln, Herstellervorschriften reicht in der Regel nicht dazu aus, eine funktionsgerechte Bauwerksabdichtung zu erstellen. Eine ungeplante, nicht systemgerechte Instandsetzung zieht nach meiner Erfahrung, vielfach bereits nach einer kurzen Nutzungszeit eine weit teuere Instandsetzung nach sich.


Sollzustand Instandsetzung eines Balkons
vorher
 
nachher


Problem!

Problem!
Serienfehler: Mangelnde Anschlußhöhe an der Terrassentür


Lösung?


Eine systemgerechte Lösung bedarf einer genauen Analyse des vorhandenen, der Aufgabe.

Unsere Serviceleistungen in diesem Bereich sind:

  • Feststellung des Ist-Zustandes (Ist-Analyse)
  • Feststellung des Soll-Zustandes (Soll-Analyse)
  • Aufzeigen der vorhandenen Mängel
  • Aufzeigen einer systemgerechten Lösung auf der Grundlage der Ist-/Soll-Analyse
  • Ausarbeitung des Instandsetzungsvorschlages in Kurzform und/oder in Form eines Leistungsverzeichnisses
  • Weitere Leistungen bis hin zur Fertigstellung/dem Abschluss der Abdichtungs-/Instandsetzungsmassnahme
  • Sicherheits- und Gesundheitskoordination (siehe SICHERHEIT)
  • Fachveröffentlichungen zu diesem Thema (siehe PUBLIKATIONEN)
  • Seminare zu diesem Thema (siehe SEMINARE)
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