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INTERVIEW


Der Dachdeckermeister
Kleffmann-Verlag
Bochum
Manuskript
Ausgabe:5/2000
Rubrik: Interview

Vita Jürgen Lech

1958 Geboren
1973 - 1984 Dachdeckerlehre mit anschließender
praktischer Tätigkeit als Dachdeckergeselle
1984 - 1986 Fachschule für Bautechnik, Essen
1986 - 1992 Anwendungstechnik bei Unternehmen der Bauchemie- Dach- und Dichtungstechnik
1992 Beginn der Autorentätigkeit bei der Zeitschrift "Der Dachdeckermeister"
1992 bis heute Autorentätigkeit für diverse Dachdecker-, Architektur und andere Fachzeitschriften, fachliche Beratung bei der Herausgabe des Kompendiums, des Flachdachhandbuches, Herausgeberschaft des Nachschlagewerkes "Regelgerechte Bauausführung im Dachdeckerhandwerk". Selbständige Tätigkeit als Sachverständiger, zuerst mit einem Büro in Essen, dann in Riederich (heute: Esslingen), Dresden (heute: Meißen).



Redaktion Frage 1
Herr Lech, was gehört allgemein zum Aufgabenbereich des Gutachters?

Jürgen Lech: Die klassische Aufgabe des Sachverständigen oder auch des Gutachters war früher, als Erfüllungsgehilfe der Justiz die Erstellung von Gutachten z.B. im Rahmen von Prozessen, der Beweisermittlung.

Redaktion Frage 2
Betrachten Sie Ihre Tätigkeit als eine Dienstleistung und wir würden Sie diese unseren Lesern beschreiben?

Jürgen Lech: Um hohe Prozesskosten zu vermeiden, die ausgeführten Leistungen zu prüfen, werden Sachverständige heute mehr und mehr als Dienstleister, privatrechlich von Bauherren zur Prüfung bestehender, ggf. alter aber auch neu ausgeführter Dächer im Rahmen einer Qualitätskontrolle, als Fachplaner eingeschaltet. Die Bestätigung, daß, ein von mir untersuchtes Dach, ggf. nicht mehr ausreichend funktionsfähig ist für den Auftraggeber vielfach nicht befriedigend. Er möchte ein funktionierendes Dach und im Rahmen meiner Tätigkeit als Dienstleister in Sachen Dach helfe ich, wie auch andere Kollegen ihm dabei. Die angebotenen Dienstleistungen reichen von der Schadensanalyse bis zur (beratenden Tätigkeit bei der) Abnahme.

Redaktion Frage 3
Wo setzen Sie bei Ihrer Tätigkeit besondere Schwerpunkte?

Ich stelle mein Wissen in den Dienst der Sache, die da heißt: Wir müssen das Qualitätsniveau in Sachen Dach deutlich steigern.
Der Begriff "Made in Germany" muß wieder ein Qualitätsbegriff werden und ich möchte mit meiner Tätigkeit als Sachverständiger/Fachplaner zur Erreichung dieses Zieles beitragen. Mit Meinen Publikation, meiner Seminartätigkeit dazu beitragen, den Informationsbedarf Des Handwerks, der Bauherren, der Kollegen befriedigen, auf Gefahrenquellen, Fehler, aber auch vorzeigbares, Normen, Entwicklungen etc. Hinweisen.

Redaktion Frage 4
Wer sind in der Regel Ihre Auftraggeber?

Jürgen Lech: Meine Auftraggeber sind vorrangig Bauherren, dazu gehören auch Wohnungsbaugesellschaften, die u.a. präventiv ihre Dächer analysieren bzw. begutachten lassen sowie auch öffentliche Bauherren - also Städte und Gemeinden - Privatleute, Dachdecker, Unternehmen, Industrieunternehmen für die ich vorrangig als Referent und Fachautor tätig bin. Aber auch die Weiterbildungseinrichtungen wie die Akademie des Handwerks, das Berufsbildungswerk des Westfäischen Dachdeckerhandwerks in Eslohe und fast schon klassisch natürlich die Gerichte, vorrangig in den neuen Bundesländern.
Letzere haben m.E. nach erkennt, daß es auch im gutachterlichen Bereich deutliche Qualitätsunterschiede gibt und so manches Billig-Gutachten nicht die gewünschten Informationen erhält.

Redaktion Frage 5
Warum sind Sie nicht einfach Bausachverständiger? Wo liegt in Ihrem Beruf die Spezialisierung?

Jürgen Lech: Mit dieser Frage habe ich mich in meiner fast 8jährigen Tätigkeit als Sachverständiger bereits mehrfach u.a. mit den Anstalten des öffentlichen Rechts auseinandersetzen müssen.
Immer wieder bekomme ich Anfragen zur Begutachten von Häusern, Wänden und ähnlichem mehr, wobei ich dann immer wieder darauf verweise, daß ich Sachverständiger für Dächer und Abdichtung bin.
Bei der Vielfäligkeit der in diesem Gewerk auszuführenden Arbeiten, der unübersehbaren Anzahl an Herstellern und Systemen ist es mir unmöglich, den Wissensstand den ich von einem Sachverständigen erwarte auf weitere ca. 20 - 30 Gewerke ausweiten.
Ich brauche fast 24 Stunden am Tag und stelle fest, es gelingt mir nicht immer alle Änderungen, Fachdiskussionen, Neuentwicklungen, Normen, Regel- Gesetzesänderungen in diesem Gewerk zu verfolgen, mich an Diskussionen in diesem Bereich zu beteiligen, um mich auf dem aktuellen Stand halten.
Ich möchte meinen Beruf - oder ich bezeichne es oftmals auch als Berufung - möglichst gut machen, wobei auch ich bei Projekten, bei Artikeln im Rahmen der Recherche, vor Seminaren immer wieder Fachliteratur studiere, mich vielfach projektbezogen mit einzelnen Themen, die nicht zum Alltagsgeschäft gehören, auseinandersetze. Schauen Sie, diese Spezialisierung kennen wir doch auch im medizinischen Bereich oder lassen Sie sich von Ihrem Orthopäden die Zähme behandeln oder von Ihrem Zahnarzt ein Herz verpflanzen?
In den vergangenen Jahren war ich mehrfach für sogennante Generalisten - also Bauschadensgutachter - in diesem speziellen Teilbereich tätig und auch ich verweise, wenn Anfragen aus anderen Fachbereich auf mich zukommen, auf Kollegen bzw. ziehe Kollegen z.T. telefonisch, z.T. aber auch im Rahmen der Begutachtung, wenn es in ganz spezielle Bereiche wie z.B. der Bauwerksabdichtung, Abdichtung gegen drückendes Wasser geht, hinzu.
Man muß nicht alles wissen, man muß nur wissen, wer es weiß oder es steht.

Redaktion Frage 6
Sie müssen gegenüber dem ausführenden Handwerker stets das bessere Wissen haben. Wie verschaffen Sie sich das?

Jürgen Lech: Hiergibt es viele wege. Nicht nur daß ich seit ca. 10 Jahren in diesem Bereich referiere, mich vor jedem Referat, welches ich in der Regel individuell auf den Zuhörerkreis abstimme, neu recherchiere, Fachliteratur lese, mich ggf. mit Kollegen in Verbindung setze. Des weiteren besuche ich Sachverständigentagungen wie z.B. dir jährliche Sachverständigentagung in Mayen, die Aachener Sachverständigentage und die eine oder andere Veranstaltung z.B. eines Herstellers.

Redaktion Frage 7
Was ist Ihre besondere Philosophie? Sind Sie über Ihre Gutachtertätigkeit hinaus mit dem Ziel der Schadensvermeidung tätig?

Jürgen Lech: Man muss nicht alles wissen - nein, ich bin der Meinung, man kann auch nicht alles wissen - und jeder Tag an dem ich etwas lerne ist für mich ein wertvoller Tag. Ich bin der Meinung, wir sollten als am Bau Beteiligte uns mit möglichen Schadensursachen, Fehlerquellen nicht erst im Rahmen des Gutachtens, der Schadensanalyse, sondern präventiv beschäftigen, unser Wissen bereits in die Planung eines Daches, einer Abdichtung einfließen lassen.

Redaktion Frage 8
Sehen Sie aufgrund Ihrer langjährigen Tätigkeit in der Branche gegenwärtig gravierende Fehlentwicklungen?

Jürgen Lech: Das Qualitätsniveau der handwerklichen Leistungen im Dachdeckerhandwerk ist im europäischen Vergleich überdurchschnittlich gut.
Das uns für unsere Arbeit zur Verfügung stehende Regelwerk ist meines Wissens das beste in ganz Europa, vermutlich in der Welt.
Der Kostendruck entstehend, u.a. aus den für das Handwerk nachteiligen Vergaberegeln, besonders bei der öffentlichen Ausschreibung ist in Deutschland besonders hoch, erzeugt einen hohen Leistungsdruck. Erschwerend kommt eine, selbst für den Fachmann nicht mehr überschaubare Produkt- und Anwendungspalette, verbunden mit einer, noch reichhaltigeren Palette von Verlege-, Montage-, Herstellerrichtlinien, Gewährleistungsbedingungen, Bestimmungen aus den Fachregeln, den Normen, die Kompatibilität oder Inkompatibilität der Materialien untereinander z.B. im Bereich der Übergänge zu anderen Bauteilen, Gesetze, Auflagen, z.T. gestalterische Exzesse der Architekten und und und ....
All das hat der Sonderfachmann Dach, der Dachdecker, der vielfach auch Dachplaner ist, bei seiner handwerklichen und planerischen Tätigkeit zu berücksichtigen.

Ein weiterer Kostendruck entsteht, auf der eine Seite durch die hohen Abgabenbelastungen seitens des Gesetzgebers durch hohe Mieten, Entsorgungskosten, Lohnkosten etc.

Entlastend wirken sich hier die z.T. immer noch sinkende Preise z.B. für Dachdichtungsbahnen aus, wobei hier vielfach nicht nur die Preise, sondern auch wie sich an vielen Schadensfällen aus meiner praktischen Tätigkeit zeigt, auch die Qualität z.T. kontinuierlich sinkt.

Ein Dachdecker muß, um in diesem Markt erfolgreich agieren zu können, somit nicht nur ein exzellenter Fachmann für die Deckung von Dächern für Metallarbeiten am Dach, die Flachdach- und Bauwerksabdichtung, die Bekleidung von Fassaden, Blitzschutzarbeiten etc., ein Bauphysiker, Chemiker (in Hinsicht auf die Prüfung von Materialien), Architekt (als Planer), Betriebswirt mit erweiterten juristischen Kenntnissen (ohne die sollte man z.B. mit Generalunternehmern, aber auch mit so manchem Zulieferer, manchem Bauherrn heute keinen Vertrag mehr schließen) und last but not least ggf. auch noch ein verständnisvoller Chef für seine Mitarbeiter, ein guter Familienvater und anderes mehr sein.

In diesem Szenario sehe ich mich und meine Kollegen als Vermittler
  • Vermittler in Streitigkeiten zwischen dem Bauherrn und dem Dachdecker,
  • Vermittler von Fachinformationen, als Berater in Sachen Dachqualität zu angemessenen Preisen.
Redaktion: Frage 9
Reicht es nach Ihrer Meinung heutzutage noch aus ein guter Dachdeckermeister zu sein?

Jürgen Lech: Auch in Sachen Qualitätsniveau bei der Ausbildung ist Deutschland, das handwerkliche Ausbildungssystem z.B. im Dachdeckerhandwerk mit der praktischen Ausbildung im Betrieb, der theoretischen in der Berufsschule und schließlich der überbetrieblichen Ausbildung vorzeigenswert.

Diese Ausbildung bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk z.B. als Dachdeckermeister.

Um in diesem hart umkämpften Markt auf Dauer nicht nur zu bestehen, sondern auch erfolgreich sein zu können, bedarf es aber auch anderer Komponenten aus dem Bereich des Marketings, der Personalführung. Fähigkeiten die im Rahmen einer Zusatzqualifikation erlangt werden können.
Darüber hinaus bedarf es bei dem sich fast täglich ändernden Normen, Fachregeln, Herstellerrichtlinien, den sich ändernden Systemen und Materialien auch einer kontinuierlichen Weiterbildung, wie sie, für den Sachverständigen in der Sachverständigenordnung festgelegt ist.

Hier ist im Dachdeckerhandwerk ein deutliches Gefälle zu beobachten, wobei meine Erfahrung aus den vergangenen 27 Jahren, die ich in diesem Handwerk tätig bin, die ist, daß sich Investitionen in fachlich gut geschulte Mitarbeiter, in eine angemessene Betriebsausstattung, das Erscheinungsbild des Betriebes, der Mitarbeiter sowie der Führungsmannschaft ggf. auch eine Spezialisierung des gesamten Betriebes, einzelner Kolonnen, einzelner Mitarbeiter auf bestimmte handwerkliche Tätigkeiten, auf bestimmte Systeme auf Dauer auszahlen.

Redaktion: Frage 10
Nach der Novellierung der Handwerksordnung (HWO) 1998 erschließen sich dem Dachdeckerhandwerk neue Tätigkeitsfelder. Wie sehen Sie diese Entwicklung unter dem Aspekt der Schadensvermeidung?

Jürgen Lech: Ich sehe auf der einen Seite die Chance, den Anforderungen des Marktes, der Bauherren, weniger Einzelunternehmen am Bau seines Bauwerks zu beteiligen somit auch weniger Vertragspartner zu haben, Fehler aus mangelnder Abstimmung zwischen den einzelnen z.B. am Dach tätigen Handwerkern zu vermeiden gerecht zu werden.
Natürlich ist es auch eine Chance für den Dachdecker, der sich neue Tätigkeitsfelder erschließen kann. Denkbar wäre der "Generalunternehmer Dach".

Dabei wäre es aus meiner Sicht sicherlich der falsche Weg, wenn sich nur der Chef eines Betriebes in anderen, am Dach auszuführenden Tätigkeiten, z.B. Zimmerertechnik, Solartechnik, Elektrotechnik qualifiziert. Sich ein vorzeigbares, grundtheoretisches Wissen angeeignet.
Dies führt, meines Erachtens zu einem Fiasko, einer deutlichen Erhöhung der Schadensquote in diesem Bereich.
Das Ziel sollte aber die Schadensvermeidung, eine Kostenminimierung sein, z.B. dadurch daß der Dachdecker den Innenausbau übernimmt, so eine Falschverlegung, ggf. Überdimensionierung der Wärmedämmung nicht mehr erfolgt.

Eine m.E. nach sinnvollere Variante, ist wie sich z.B. bei der Begrünung von Dächern vielfach gezeigt und bewährt hat, die Zusammenarbeit mit qualifizierten Handwerksbetrieben aus anderen Gewerbezweigen, z.B. den Zimmerern, den Elektrikern etc. unter der Regie des Fachmanns fürs Dach, den Dachdecker.
Hier kommt dann dem Dachdeckermeister zu seinen sonstigen Aufgabenbereichen dann noch die Position des Bauleiters des Gesamtverantwortlichen für das Dach hinzu. Chance oder Risiko - das gilt es für jeden einzelnen abzuwägen und das nicht erst, wenn Ihr Bauherr, der mit Ihnen seit Jahren arbeitende Architekt mit diesem Wunsch, diesem möglichen Auftrag auf Sie zukommt.

Redaktion: Frage 11
Wo besteht Ihrer Meinung nach in Bezug auf die sich ständig ausufernde Bürokratie ein Informationsdefizit bei Bauherren, Planern und Verarbeitern?

Jürgen Lech: Ohne dass mir alle sich z.Zt. in Arbeit oder bereits verabschiedeten Regeln, Gesetze, Normen bekannt sind, im Bereich der Sicherheit.
Dieses Thema wurde mit meinen Kollegen im Rahmen unserer Sachverständigenrunde bereits mehrfach diskutiert und ist haftungsrechtlich relevant.

Erst kürzlich habe ich mich in diese Thematik vertieft und bin dabei auf die Baustellenverordnung der Bundesregierung gestoßen, habe festgestellt, daß diese nur wenigen und diesen auch nicht ausreichend bekannt ist.
Die Baustellenverordnung der Bundesregierung basiert auf der Baustellenrichtlinie der EU und wurde 1998 geltendes Recht in Deutschland.

Adressat ist der Bauherr!! Dieser hat, je nach Umfang der Bauaktivität (Dauer, der Anzahl der am Objekt tätigen) sowie dem Kriterium, ob an dem Objekt gefährliche Arbeiten ausgeführt werden die Koordination der für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz notwendigen Maßnahmen zu koordinieren. Besondere Anforderungen sind zu erfüllen wenn gefährliche Arbeiten, auf der Baustelle ausgeführt werden. Dazu zählen, u.a. Arbeiten in einem absturzgefährdeten Bereich mit einer Absturzhöhe * 7 m. Der Bauherr kann, eine ausreichende Qualifikation vorausgesetzt, diese Koordinierung selbst durchführen oder durch einen von ihm beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Der Handwerker z.B. der Dachdecker, der vielfach solch "gefährlichen" Arbeiten im Auftrag des Bauherrn ausführt, hat, für die durch ihn auszuführenden Arbeiten eine Gefahrenanalyse zu erstellen, einen als Ersthelfer ausgebildeten Mitarbeiter wie entsprechende Sicherungseinrichtungen am Bauvorhaben vorzuhalten.
Als Planer für Dächer hat er auch die Hinweispflicht an seinen Auftraggeber, seinen Bauherren im eigenen Interesse zu beachten.

Die Konsequenzen aus der Baustellenverordnung bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Baustellenverordnung, können im Fall, daß ein Mensch zu Schaden kommt nicht nur zivil- sondern auch strafrechtlicher Art sein.

In Sachen Sicherheits- und Gesundheitskoordination - Baustellenverordnung ist m.E. nach, was die Haftung, die Verantwortlichkeit, das Verhalten des Dachdeckers angeht ein deutliches Informationsdefizit vorhanden.
Seminare werden von den Architektenkammern wie auch anderen Institutionen angeboten, Veröffentlichungen sind mir im Bereich des Dachdeckerhandwerks nur sehr wenige bekannt, hier gibt es m.E. nach ein Nachholbedarf, wobei ich mich an einer entsprechenden Information demnächst mit einem Artikel beteiligen werde

Ein weiteres, haftungsrelevantes Thema war, beim letzten Treffen der SV-Runde die planerische Haftung des Dachdeckers als Fachplaner für Dächer.
Meine Recherchen bei einem namhaften Bauversicherer - der VHV - ergeben, daß der Dachdecker, im Rahmen dieser Tätigkeit, u.U. nicht ausreichend versichert ist.
Zum Beispiel im Falle einer Dachplanung - dazu gehört m.E. nach auch das Erstellen eines LVīs als Sanierungs- oder Ausführungsgrundlage - tritt die Betriebshaftpflicht, sollte es aufgrund eines nachgewiesenen Planungsfehlers zu einem Schaden kommen, die Arbeiten durch einen Drittunternehmer ausgeführt worden sein, u.U. nicht ein.
Auch die vielfach nebenberuflich ausgeführte Sachverständigentätigkeit des Dachdeckermeisters ist durch die Betriebshaftpflicht, u.U. nicht gedeckt.

Was die Zusammenstellung der richtigen Versicherungsleistung angeht, gibt es m.E. nach viele Fragen, eine Vielzahl von Stolpersteinen.
Auch hier wäre mein Vorschlag, daß z.B. die Interessenvertretung des Dachdeckerhandwerks, der ZVDH oder die Landesverbände soweit dies nicht schon erfolgt ist, informieren ggf. auch Rahmenverträge mit Versicherern abschließen.

Fazit:
Wer soll das bezahlen? Diesen Satz höre ich immer wieder. Mit diesem Satz wird vielfach die vom Dachdeckermeister angebotene gute Leistung auf ein Minimum reduziert.

Die Antwort ist:

Der Dachdeckermeister im Schadensfall, wenn er sich z.B. wider besseren Wissens auf gewagte Konstruktionen, nicht ausreichend erprobte Dachsysteme, rechtlich bedenkliche Vertragsklauseln eingelassen hat.
Der Bauherr, der, nachdem er viele Jahre gegen den ausführenden Handwerker geklagt hat, dem nun im Rahmen eines Vergleichs das zugesprochen wird, was er an Prozeßkosten investiert hat und besser in ein vernünftiges Gewerk investiert hätte.
Wir alle
am Dach Beteiligten, wenn weiterhin blind Flachdächer aufgesattelt werden, der Ruf des Daches, die handwerkliche Leistung besonders beim Dach weiterhin geschädigt wird, so daß es dem Bauherrn gleich ist, welcher Schwarzarbeiter mit welcher Nationalität, mit welchen Systemen das Dach (un)dichtet.

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